Mittwoch, 24. November 2010

Stellungnahme des Gerichts

Das Gericht hat nach längerem überlegen in dem Mordprozess gegen Hanna Schmitz, nach einer Neuaussage des Zeugen Michael Berg ein Urteil gefellt. Die Zeugenaussage ändert einiges an der härte der Verurteilung, trotzdem sind wir uns einig, dass Hanna Schmitz schuldig ist.

Der Analphabetismus entlastet sie lediglich darin, dass sie das Protokoll nicht hätte schreiben können. Aber diese Zeugenaussage kann Hanna Schmitz nicht von ihrem Handeln in der besagten Nacht entlasten.
Außerdem ist belastend, dass Hanna Schmitz freiwillig zur SS gewechselt hat, obwohl ihr eine stelle als Vorarbeiterin bei Siemens angeboten wurde. Auch hier ist der Analphabetismus keine Entschuldigung, da sie so lesen und schreiben hätte lernen können.

Eine weitere eindeutige Belastung Schmitz's ist, dass sie die Selektion mitdurchgeführt hat. Sie ist so mit zur Kriegsverbrecherin geworden. Das ist natürlich der Hauptanklagepunkt weshalb sie so hart verurteilt wird.

Die Tatsache, dass Hanna Schmitz eine eigene Selektion von jungen und schwachen Mädchen bzw. Frauen machte, die ihr vorlesen mussten, wie sich später herausstellte, entlastet sie nicht. Das liegt daran, dass Hanna Schmitz nichts zu dieser Aussage von der Überlebenden aus der Bombennacht gesagt hat.

Das Gericht hat so entschieden, Hanna Schmitz mit 18 Jahren Freiheitsenzug zu bestrafen.



Von Pluto und Mars

1 Kommentar:

Spiegelmaedchen hat gesagt…

Ich finde eure Stellungnahme im Grunde sehr gut, weil ihr mich auf einen neuen Aspekt gebracht habt: Wenn Hanna weiterhin bei Siemens geblieben wäre, hätte sie so Lesen und Schreiben gelernt.
Allerdings muss man dabei auch erwähnen, dass es sie eventuell psychisch belastet hätte, wenn alle anderen wissen würden, dass sie Analphabetin ist.
Außerdem ist mir negativ aufgefallen, dass ihr sehr oft das Wort "entlastet" verwendet habt,
aber sonst finde ich eure Stellungnahme gut.

PS:Warum macht ihr immer so viele Absätze?